Vereinbarung
der Selbstversorgungsgemeinschaft Allmende
Fläming
Zur Entwicklung einer zukunftsfähigen Lebensweise
Diese Vereinbarung gilt ab dem 21.4.04
Wir sind über Luft, Wasser
und Nahrung direkt mit der Erde verbunden. Durch das was wir essen sind
wir Wirksam in der Welt und die Welt wirkt auf uns. Das war früher
so, als noch 97% der Menschen direkt mit dem Nahrungsmittelanbau beschäftigt
waren und ist auch heute noch so, wo in den Industrienationen nur noch
3%, als Bauern tätig sind. Die Art und Weise wie Landwirtschaft unter
diesen Vorraussetzungen betrieben wird ist nicht nachhaltig.
Sie muss wieder nach ihren eigenen
und nicht nach fremden Maßstäben betrieben werden können,
damit Mensch und Natur dauerhaft überlebensfähig sind.
Eine Selbstversorgungsgemeinschaft
im Sinne einer gemeinschaftlich getragenen Landwirtschaft ist ein Schritt
in diese Richtung.
Name und Sitz der Gemeinschaft
Die UnterzeichnerInnen dieser Vereinbarung bilden die Selbstversorgungsgemeinschaft
Allmende Fläming. Sitz der Gemeinschaft ist Lübnitz, Kreis Potsdam
Mittelmark, LebensGut Lübnitz.
Struktur der Gemeinschaft
a) Alle TeilnehmerInnen an der Selbstversorgungsgemeinschaft, unabhängig
von ihrem Wirkungsbereich, verstehen sich als Erzeuger landwirtschaftlicher
Produkte und werden im folgenden Mitglieder genannt.
b) Mitglieder, die verantwortlich in Teilbereichen der landwirtschaftlichen
Produktion arbeiten werden im folgenden Mitarbeiter genannt.
c) Die landwirtschaftlich genutzten Flächen und die dazugehörigen
Betriebsmittel der Mitglieder werden im folgenden Erzeugergemeinschaft
genannt.
Diese Orte befinden sich in Lübnitz und Umland von Belzig. Diese
Region ist der Wirkungsraum der Gemeinschaft.
Aufgaben und Ziele
a) Die Erzeugung von Lebensmitteln erfolgt in der Region
nach ökologischen und sozialen Gesichtspunkten.
b) Die Mitarbeiter des LandGuts Lübnitz arbeiten nach den Kriterien
des von Rudolf Steiner begründeten biologisch dynamischen Landbaus.
Der Verein LebensGut stellt seine landwirtschaftlichen Flächen zur
Bewirtschaftung zur Verfügung. Die Landwirte wollen durch Pflege
des Bodens und seiner Fruchtbarkeit, einen Organismus
schaffen der dauerhaft gesunde Nahrungsmittel hervorbringen kann und einer
vielfältigen Tier- und Pflanzenwelt Lebensraum bieten kann.
c) Mitglieder können eigene Erzeugnisse in die Gemeinschaft einbringen.
Jedes Mitglied der SVG kann sich an der Erzeugung
und Weiterverarbeitung von Lebensmitteln beteiligen.
d) Die Gemeinschaft begründet sich freiwillig und auf gegenseitigem
Vertrauen.
e) Die Selbstversorgungsgemeinschaft ist Träger
der wirtschaftlichen Prozesse. Sie verantwortet die Weiterverarbeitung
der Roherzeugnisse, dass ist die Erstellung von Lebensmitteln für
sich selbst und übernimmt deren Verteilung untereinander.
f) Ziel ist es die landwirtschaftlichen Flächen und die Produktionsmittel
im Einklang mit dem Wachstum der SVG auszuweiten.
g) Die landwirtschaftliche Produktion der Mitglieder zusammengefasst
kann Lebensgrundlage von anfangs 60 Menschen sein.
h) Diese Menschen bilden eine Gemeinschaft, deren Aufgabe es ist, Existenz-
und Entwicklungsbedingungen für lebens- und liebesfähige Menschen(leiber)
zu schaffen.
3) Durchführung
Die Selbstversorgergemeinschaft ermöglicht in Zusammenarbeit mit
dem LebensGut Lübnitz (Bereitstellung von Grund und Boden) und den
Landwirten des LandGutes die Bewirtschaftung des Hofes und der angegliederten
Produktionsstätten.
Die Bewirtschaftung des LandGuts Lübnitz erfolgt unter Berücksichtigung
Natur- und geisteswissenschaftlicher Methoden, wie sie 1924 von Rudolf
Steiner begründet wurden mit dem Ziel, geschlossene Stoff- und Energiekreisläufe
zu schaffen und die Fruchtbarkeit des Bodens soweit zu steigern, dass
die Ernährungsbedürfnisse von anfangs 60 Mitgliedern hinsichtlich
Qualität und Vielfalt befriedigt werden können.
Die Sebstversorgungsgemeinschaft deckt die Kosten eines landwirtschaftlichen
Wirtschaftsjahres. Sie hat nicht die Absicht Gewinne zu erzielen.
Die SVG verarbeitet, verteilt und verbraucht die Erzeugnisse für
sich selbst.
Die Mitglieder unterstützen sich in dem gemeinsamen Ziel und begründen
die Zusammenarbeit ausschließlich auf gegenseitigem Vertrauen.
4) Organisation
Es wird ein beratendes Gremium gebildet, das die notwendige gemeinsame
interne Verwaltung abwickelt. Es setzt sich aus verantwortlichen Mitgliedern
zusammen, die von einer Mitgliederversammlung gewählt werden. Sie
werden jährlich neu bestimmt. Die Vollmacht beschränkt sich
auf die Organisation der Verarbeitung und Verteilung der landwirtschaftlichen
Produkte. Die Verantwortlichen dürfen keine persönliche Haftung
der Mitglieder der SVG begründen, sondern nur das Gemeinschaftsvermögen
verpflichten. Sie haben beim Abschluss von Rechtsgeschäften auf diese
Beschränkung hinzuweisen.
Es wird innerhalb des Gremiums ein Schatzmeister/ eine Schatzmeisterin
bestimmt, der/ die die Kasse der Gemeinschaft führt.
Ein Mitglied des Gremiums erfüllt die Funktion eines/ einer Ansprechpartners/in
für neue Mitglieder und für Fragen der Beteiligung.
5) Finanzen
Es werden von den Mitgliedern die jährlichen Kosten eines Wirtschaftsjahres
getragen. Das Wirtschaftsjahr beginnt mit dem 1.April und endet am 31.
März des darauf folgenden Jahres.
Die Mitglieder der SVG können sich auf 2 Arten einbringen:
- Der Beteiligungsschein: Das Mitglied, dass einen Beteiligungsschein
zeichnet, gibt der SVG ein Darlehn für die Dauer seiner
Mitgliedschaft in der SVG, mindestens aber 1 Jahr. Die Höhe der
Beteiligung an den Produktionskosten wird von der Mitgliederversammlung
festgelegt.
- Der Genussschein: Das Mitglied, welches einen Genussschein zeichnet,
zahlt ein einmalige Ablösung von 100 Euro (Gründungsmitglieder
50 Euro).
Für die Entnahme aus dem Warenkorb wir ein Beitragssatz
von der Mitgliederversammlung beschlossen.
c) Die Höhe des Beitrages richtet sich nach dem Finanzbedarf der
landwirtschaftlichen Nahrungsmittelproduktion und nach dem wirtschaftlichen
Leistungsvermögen der Mitglieder
- Der Wirtschaftsetat der Gemeinschaft wird jährlich neu aufgestellt
und allen Mitgliedern vorgelegt.
- Der Beitrag zur Kostendeckung wird im Voraus entrichtet. Es kann in
monatlichen, viertel-, halbjährlichen oder Jahresraten entrichtet
werden.
- Über die Beiträge und die Kosten der landwirtschaftlichen
Produktion und Verarbeitung wird am Ende eines Wirtschaftsjahres Rechenschaft
abgelegt.
6) Ein- und Austritt
- Der Eintritt ist alle drei Monate zu den Jahreszeitenfesten möglich,
der Austritt muss spätestens drei Monate vor Beginn eines neuen
Wirtschaftsjahres bekannt gegeben werden. Die Eingegangenen finanziellen
Verpflichtungen sind dagegen nur zum Ende eines Wirtschaftsjahres abzulösen.
- Ein- und Austritt sind schriftlich dem Schatzmeister/ der Schatzmeisterin
mitzuteilen.
7) Gremien, Treffen
- Es wird jährlich eine Mitgliederversammlung abgehalten, die vom
SVG-Gremium einberufen wird. Diese Mitgliederversammlung ist beschlussfähig.
Aufgabe der MV ist es:
- über die Abrechnung des vergangenen Wirtschaftsjahres zu
beschließen
- den Etat der SVG für das künftige Wirtschaftsjahr festzustellen
und zu beschließen.
- Über Form und Höhe der Beiträge zu beraten.
- Zu und Abgänge der Gemeinschaft zu bestätigen
- Die Kasse zu prüfen den Schatzmeister zu entlasten und neu
zu wählen.
- Die Bevollmächtigten neu zu wählen.
- Die tätigen Landwirte wirtschaftlich zu entlasten.
- Es wird regelmäßige Treffen geben, um sich gegenseitig
zu Informieren, Fragen der Landwirtschaft zu erörtern und Landarbeit
leisten zu können.
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