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Gruppenstruktur

Die Aufgaben der Gruppe sind:
* Planung der Rechtsform
* Planung des Grunderwerbs und der Finanzierung
* Planung der Realisierung (Zeitplan, ...)
* Öffentlichkeitsarbeit
* Nach Immobilien suchen
* Mitglieder und Teilgruppen des Projektes gewinnen, unterstützen und koordinieren
* Gemeinschaftsbildung unterstützen
* Kulturelle und Stilprägende Entwicklungen unterstützen
* Informationfluß  und Transparenz unterstützen
* Umfassende Informationsmöglichkeiten für alle Mitglieder zu allen wichtigen Fragen Sicherstellen
* Hilfe bei Konfliktlösung

Entscheidungsstruktur: Plenum und Arbeitsgruppen bzw. Referate.
Plenum ist regelmäßig monatlich, bei Bedarf auch öfter, mit einer Frist von 2 Wochen einberufen.
Die Struktur wird weiterentwickelt und den jeweiligen Erfordernissen angepaßt.

Für die Beschlußfassung wird folgendes Vorgehen angestrebt:
1. Termin: Diskussion und Meinungsbild über Beschlußvorlagen.
2. Termin: Beschluß, falls ein Konsens zustande kommt.
3. Termin: Wenn kein Konsens zustande kommt, wird im Konsens festgelegt, mit welchen Mehrheitsverhältnissen abgestimmt wird. Weitere Aufschiebung der Beschlußfassung ist nur im Konsens möglich.
Ein Veto gegen Beschlüsse der Gruppe muß konstruktiven Alternativvorschlag enthalten.
Über jedes Plenum wird ein Protokoll gefertigt und entsprechend festgelegtem Verteiler verteilt.

Bei der Verteilung von Aufgaben sollen Menschen, die Aufgaben übernehmen möchten, dieses im Plenum bekannt geben und organisatorische und inhaltliche Eckpunkte erklären. Konstruktive Kritik ist erwünscht. Mehrere Interessierte zum gleichen Thema sollen zusammenwirken.
Meinungs- und Willensbildung

Die Gruppe unterstützt den Informationfluß  und Transparenz vor allem auch zwischen den Teilgruppen des Projektes. Komplexe Fragen sollen in Anlehnung an den Einigungsprozeß im Internet (RFC...) gehandhabt werden.

Teilnahme: Zur Teilnahme in der Gruppe Maitea bedarf es der
1. Erklärung durch unterschriebenen Aufnahmeantrag,
2. Zahlung eines regelmäßigen monatlichen Beitrags,
3. Aufnahme durch Plenumsbeschluß.
Die Teilnahme endet durch Austritt, Ausschluß oder Tot.

Der Beitrag richtet sich nach Selbsteinschätzung. Eine Empfehlung ist 1% vom Nettoeinkommen.

Vertretungsmacht:
Die Gruppe wird vertreten
in Gesprächen und bei auswärtigen Treffen durch jedes Gruppenmitglied,
bei Verhandlungen und in schriftlichen Verlautbarungen durch mindestens zwei Mitglieder.
Verträge müssen von allen Betroffen unterschrieben werden.

Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 10.6.99 in Karlsruhe